Eigentumswohnanlagen

  • ordnungsgemäße Verwaltung der Liegenschaft bezogen auf die Bestimmungen des WEG und des ABGB bzw. die Beschlüsse der Wohungseigentümer.
  • regelmäßige Begehung der Wohnlage durch uns.
  • Beauftragung und Kontrolle von Professionistenarbeiten.
    Einholung von min. 3 Kostenvoranschlägen bei umfangreicheren Arbeiten.
  • Vorschreibung bis 30.12 des Verechnungsjahres und Einhebung der monatlichen Betriebskosten, Heizkosten und der Reparaturrücklage.
  • Jährliche Abrechnung der Betriebskosten, Heizkosten und der Reparaturrücklage bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres.
  • 4 Wochen im Jahr obligatorische Einsichtnahme in die Belegesammlung. Bei vorheriger Terminanmeldung zu jeder Geschäftszeit möglich.
  • Eigenes Eigentümerkonto für jede Hausgemeinschaft.
  • Auf Wunsch der Eigentümer Abhaltung einer jährlichen Eigentümerversammlung.
  • Zusendung des Protokolls an jeden Eigentümer.
  • Die Verwaltung bieten wir auf unbestimmte Zeit an,
    wobei einen Kündigungsmöglichkeit jeweils 3 Monate vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres besteht.


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